Willkommen

Wir sind für Sie da, wenn Sie Unterstützung im Arbeitsrecht brauchen. In unserer Kanzlei im Westen Wuppertals bieten wir Ihnen umfassende juristische Beratung zu allen rechtlichen Angelegenheiten rund um Arbeitsverhältnisse und unterstützen Sie bei Ihren nächsten Schritten. Wir nehmen uns persönlich für Sie Zeit und machen uns ein umfassendes Bild Ihrer Situation. 

Was uns auszeichnet

Wir sind in verschiedenen Bereichen der Arbeitswelt tätig gewesen und können neben unserer Arbeit als Rechtsanwälte auf Erfahrungen als Personalleiter,  Unternehmensjurist im Management und in der Verwaltung blicken. Auf diese Weise ist eine breite, vielseitige und große Expertise in allen Bereichen des Arbeitsrechts entstanden, auf die wir in unserer Beratung zurückgreifen.

Uns sind die verschiedenen Interessen der Arbeitsvertragsparteien bestens bekannt. Wir nutzen diesen breiten Erfahrungsschatz nun zur Lösung der Probleme unserer Mandanten.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Wir beraten Sie und stehen Ihnen außergerichtlich und gerichtlich in allen Bereichen des Arbeitsrechts zur Seite.

Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrungen können wir Probleme früh erkennen, Ihnen den weiteren voraussichtlichen Verlauf beschreiben und entsprechende Lösungsstrategien vorschlagen.

Wir sind hauptsächlich vor den Arbeitsgerichten Wuppertal, Solingen und Düsseldorf tätig. Wir können Sie jedoch vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten in Deutschland sowie dem Bundesarbeitsgericht vertreten.

 

Wir beraten Sie als Arbeitnehmer bei Abfindungen, Abmahnungen, Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen, Befristungsfragen, ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen, Teilzeitansprüchen, Versetzungen, Vertragsfragen, Zeugnissen und vielem mehr.

Arbeitgeber unterstützen und beraten wir bei Anbahnungen von Arbeitsverhältnissen, der Gestaltung von ArbeitsverträgenAbmahnungen und Aufhebungen, Kündigungen, gerichtlichen Auseinandersetzungen und allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen und Themen. 

Auf Wunsch führen wir auch betriebsinterne Fortbildungen im Arbeitsrecht und Betriebsratsschulungen durch.

Zusammenarbeit mit uns

Wir kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen. Aus unserer Erfahrung mit vielen Mandanten kennen wir die besondere Belastung von Problemen im Arbeitsrecht.  In der Zusammenarbeit mit unseren Mandanten nehmen wir auch darauf viel Rücksicht. 

Das erste Gespräch werden Sie bei uns mit demselben Anwalt führen, der Ihnen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zur Seite steht. Wir melden uns bei Rückfragen regelmäßig noch am selben Tag.

Vergütung

Die Höhe der gesetzlichen Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ist abhängig vom Gegenstandswert Ihres Rechtsproblems. Daneben können wir bei Bedarf und auf Wunsch auch Vergütungsvereinbarungen als Zeithonorar, Pauschalhonorar oder als Erfolgshonorar schließen.

Die gesetzlichen Gebühren werden von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung vollständig getragen, sofern keine besonderen Vereinbarungen im Versicherungsvertrag getroffen wurden. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann Ihre Rechtsschutzversicherung in Abzug bringen. Als kostenlosen Service bieten wir Ihnen die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung bis zum Abschluss des Vorgangs an. Wir können das Kostenrisiko für Sie ausschließen und vor Beginn unserer Tätigkeit die Zusage Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen.

Daneben beantworten wir die Frage nach der Höhe der voraussichtlichen Kosten entgegen der landläufigen Auffassung immer gerne kostenlos. Insbesondere wenn Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ist die Beantwortung dieser Frage u.E. eine wesentliche Grundlage zur Beurteilung Ihres Rechtsproblems, da wir die Wirtschaftlichkeit unserer Tätigkeit für Sie immer berücksichtigen.

Pro Bono

Daneben sind wir im Einzelfall bereit, im rechtlich zulässigen Rahmen pro bono – also kostenlos – tätig zu werden, sofern ein soziales gemeinnütziges Projekt rechtlicher Beratung und Unterstützung bedarf.