In Arbeitsverhältnissen entstehen manchmal Meinungsverschiedenheiten. Sehr schnell stellt sich dann die Frage, wie weit ein Arbeitnehmer gehen kann, um sein Recht oder seine Position durchzusetzen, ohne den Bestand des Arbeitsvertrages zu gefährden.

Hier gilt es zunächst zu klären, ob sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einem Tarifvertrag oder dem Gesetz das vermeintliche Recht ergibt und durchsetzbar ist. Erst danach kann und muss individuell das optimale Vorgehen geklärt werden.

In vielen Fällen wird ein Anwalt jedoch erst gesucht, wenn eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch arbeitgeberseitige Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag droht.

Sie wurden gekündigt?

Innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung genießen Sie besondere Rechte, falls bei der Kündigung formale Fehler unterlaufen sind. Wenn Sie die Wirksamkeit der Kündigung anzweifeln, legen wir gerne Klage gegen die Kündigung für Sie ein. Die Möglichkeit zu klagen, steht Ihnen nur innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung offen.

Nach Ablauf dieser Drei-Wochen-Frist sind meistens sämtliche Rechte verloren (§ 7 KSchG).  Das Arbeitsverhältnis endet selbst dann, wenn die Kündigung eigentlich unwirksam war, weil bspw. ein Kündigungsgrund nicht vorlag oder ein besonderer Kündigungsschutz bestanden hat. Eine Abfindung kann nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist ebenfalls nicht mehr ausgehandelt werden.

Wir

 ... machen uns ein genaues Bild von Ihrer persönlichen rechtlichen Lage.

... erklären Ihnen ausführlich Ihre individuellen Möglichkeiten.

... entwickeln gemeinsam mit Ihnen die beste Vorgehensweise.

... stehen engagiert und entschlossen an Ihrer Seite bei eventuellen Klagen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber.

 

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung.

Wir sind für Sie da.

Sie haben ein Aufhebungsangebot erhalten?

Wenn Sie ein Aufhebungsangebot erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne für die Bewertung des Angebots zur Verfügung.


Wir

... geben Ihnen eine genaue Bewertung des Angebotes vor dem Hintergrund ihrer rechtlichen Möglichkeiten und Ihren persönlichen Gegebenheiten Ihres Arbeitsverhältnis.

... zeigen Ihnen eventuelle Verhandlungsspielräume und Alternativen auf. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir die beste Vorgehensweise.

... unterstützen Sie bei der Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber.

 

Selbstverständlich beachten wir dabei auch die sozialrechtliche Seite, um Probleme mit der Arbeitsagentur, wie bspw. eine Sperrzeit, zu vermeiden.

Im Gegensatz zu einer Kündigung gelten bei einem Aufhebungsvertrag zwar keine gesetzlichen Fristen. Jedoch ist es häufig so, dass der Arbeitgeber eine Annahmefrist setzt. Wenn Sie dem Aufhebungsvertrag schriftlich zustimmen, beenden Sie damit ihren Arbeitsvertrag. Sie sollten sich daher vor der Unterzeichnung ausführlich beraten lassen. Wir beraten Sie gerne.

Ihr befristeter Arbeitsvertrag endet bald?

Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag geschlossen haben, der nicht verlängert werden soll, prüfen wir gerne Ihre Möglichkeiten.

 

Wir

... prüfen Ihre persönliche rechtliche Situation und die Wirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses.

... zeigen Ihnen eventuelle Möglichkeiten auf, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzuwenden. 

Gemeinsam mit Ihnen legen wir die nächsten Schritte fest. Bei einer Klage oder einer außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber stehen wir Ihnen engagiert zur Seite.

 

Es gibt verschiedene Arten der Befristung von Arbeitsverhältnissen. Wenn Sie an der Wirksamkeit einer Befristung zweifeln, können wir unabhängig von der Befristungsart für Sie aktiv werden. Diese Möglichkeit steht Ihnen jedoch grundsätzlich nur innerhalb von drei Wochen nach dem Befristungsende offen. Innerhalb der 3-Wochen-Frist können wir Ihre rechtliche Situation prüfen und gegebenenfalls eine Klage vor dem Arbeitsgericht für Sie erheben (§ 17 TzBfG i.V.m. § 7 KSchG).